Unter »Monarchie« versteht man die Verfassungsform eines Staates, in dem ein »legitimierter« Monarch ( Kaiser, König, Fürst) Träger der Staatsgewalt ist. Folgende Formen der Monarchie werden unterschieden:
- Erbmonarchie, wenn der Monarch durch Erbfolge bestimmt wird
- Wahlmonarchie, wenn der Monarch durch »Ebenbürtige« gewählt wird
- absolute Monarchie, wenn der Adel entmachtet ist (so wurde beispielsweise die Monarchie in Frankreich vor der Französischen Revolution (1789) zur absoluten Monarchie)
- konstitutionelle Monarchie, wenn der Herrscher nicht mehr »selbstherrlich schaltet und waltet«, sondern durch eine Versammlung von Vertretern von Ständen legitimiert ist und sich nach einer Verfassung (Konstitution) richten muss