Kapitel


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Im Kloster die Gemeinschaft aller Angehörigen des Konvents mit endgültig geleisteter Profess. Das Kapitel ist die eigentliche Rechtsgemeinschaft eines Klosters. Nur die Mitglieder des Kapitels stimmen über die wichtigen Angelegenheiten ab und wählen ihren Abt oder Propst. An einer bestimmten Kirche, etwa einer Dom- oder Stiftskirche, besteht das Kapitel aus der Gemeinschaft der Kleriker, die einer bestimmten Kirche zum geistlichen Dienst fest zugeordnet sind.