lateinisch: vom Lehrstuhl aus
Fachausdruck für die endgültige und verbindliche Lehrentscheidung des Papstes in einer Frage des Glaubens oder der Sitte. Eine ex cathedra- Entscheidung, gefällt im Einvernehmen mit der Kirche und aus der Kraft des Heiligen Geistes, qualifiziert die gemeinte Gegebenheit als von Gott geoffenbart und ist unfehlbar.