Eigentum


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Unter Eigentum versteht man die materiellen oder geistigen Güter, worüber einer unter Ausschluss anderer frei verfügen kann. Das Eigentum beruht auf dem Eigentumsrecht, das zum Naturrecht gehört. Das Eigentumsrecht entbindet den Eigentümer nicht von der unter Umständen schweren Pflicht der Liebe und der sozialen Gerechtigkeit, den Notleidenden nach Kräften auch mit seinem Eigentum zu unterstützen. Der Einzelne hat sein Eigentumsrecht dem Recht der Gemeinschaft unterzuordnen. Daraus ergibt sich unter anderem das Recht des Staates, Steuern und Zölle einzufordern.

Erste Auskunft Religion, Benno-Verlag