Als »Adoption« bezeichnet man die »Annahme eines Menschen [meist Kindes] an »Kindes Statt« mit allen Rechten und Pflichten.
Im »Bürgerlichen Recht« erhält der »Adoptierte« den Familiennamen der Adoptionsfamilie.
Als »Adoption« bezeichnet man die »Annahme eines Menschen [meist Kindes] an »Kindes Statt« mit allen Rechten und Pflichten.
Im »Bürgerlichen Recht« erhält der »Adoptierte« den Familiennamen der Adoptionsfamilie.