Beichtgeheimnis


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Unter Beichtgeheimnis versteht man die strenge Verpflichtung des die Beichte hörenden Geistlichen, über alles in der Beichte Gehörte gegen jedermann Schweigen zu bewahren. Geistliche sind danach von der Anzeige und der Zeugenpflicht über das in der Beichte Gehörte entbunden.