Namenswahl


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Der Brauch, als neu gewählter Papst einen neuen Namen anzunehmen, ist 533 erstmals belegt, als Mercurius den heidnisch klingenden Namen ablegte und sich Johannes II. (533-535) nannte. Octavian aus dem Grafengeschlecht von Tusculum nahm bei seiner Wahl am 16.12.955 den Namen Johannes XII. (955-964); seinem Beispiel folgten dann fast alle weiteren Päpste. Nur Hadrian VI. (Hadrian Florensz von Utrecht [1522-1523]) und Marcellus II. (Marcellus Cervini [1555]) behielten ihre Vornamen.

Es ist Aufgabe des Kardinaldekans, den neu Gewählten zunächst zu fragen, ob er die Wahl annimmt. Stimmt der Gewählte zu, fragt der Kardinaldekan ihn »Quo nomine vis vocavi?” (lat.: Mit welchem Namen willst du gerufen werden?). Anschließend fertigt der Päpstliche Zeremonienmeister ein notarielles Schriftstück über die Annahme der Wahl und den gewählten Namen an.

Die öffentliche Bekanntgabe des Namens des neuen Papstes erfolgt durch den Kardinal-Protodiakon von der Loggia der Vatikanischen Basilika. Er spricht dabei die lateinischen Worte »Annuntio vobis gaudium magnum, habemus Papam: Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum … Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem … qui sibi nomen imposuit …” (lat.: »Ich verkünde euch eine große Freude: Wir haben einen [neuen] Papst: Seine Eminenz den Hochwürdigsten Herrn [Vorname] Kardinal der Heiligen Römischen Kirche [Nachname], der sich den Namen [gewählter Papstname] gegeben hat.”). Gleich danach erteilt der neue Papst vom gleichen Ort aus seinen ersten Segen “Urbi et Orbi”.