Unfehlbarkeit


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Die katholische Glaubenslehre von der Unfehlbarkeit gründet biblisch in Mt 28,20 (Beistand Christi) und Joh 14,16 (Beistand des Heiligen Geistes). Waren es zunächst die Entscheidungen der großen allgemeinen Synoden (vor allem Nizäa 325), in denen sich der Glaube an die Unfehlbarkeit festmachte, so bildete sich ab dem Hochmittelalter, insbesondere aber im 19. Jahrhundert, die Unfehlbarkeit des Papstes heraus.
Auf dem Ersten Vatikanischen Konzil (1870) (siehe Erstes Vatikanisches Konzil) wurde festgelegt, dass der »ex cathedra« – in Vollmacht als Lehrer und Hirte der Gesamtkirche – sprechende Papst eine Glaubenslehre als allgemein verbindliche Lehre formuliert. Sie besitzt gleiche Unfehlbarkeit wie die der Gesamtkirche.

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