Speisegesetze (Islam)


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Die Speisegesetze des Islam bilden einen Teilbereich des islamischen Rechts.

Im Qur’ân (Koran) wird der Genuss von Schweinefleisch verboten. Vorgeschrieben ist, dass den zu schlachtenden Tieren die Kehle aufgeschnitten wird, damit das Blut vollständig ausfließen kann (siehe Schächten). Neben dem Schweinefleischverbot existieren eine Reihe anderer Speiseverbote, doch variieren innerhalb der verschiedenen Rechtsschulen die entsprechenden Auffassungen.

Der Einkauf von Lebensmitteln in nicht-muslimischen Geschäften und/oder ihr Verzehr in nicht-muslimischen Restaurants ist den Gläubigen unter Einhaltung der bestehenden Speisevorschriften grundsätzlich gestattet.

siehe Halal und Haram; siehe Scharia